Verantwortlich:
Geschäftsinhaber: Dirk Kasa
Telefon: +49 2171 3995550
E-Mail:info@kasa-textil.de
UST.ID.Nr: DE262749263
AGB
KASA
TEXTIL
Leverkusen-
Opladen
Birkenbergstr.81
§ 1
Allgemeines
1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten
ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben Sie ausdrücklichin Ihrer Geltung SCHRIFTLICH
zugestimmt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos
ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und
dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
3. (Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur
gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB).
§ 2 Angebot –
Angebotsunterlagen
1. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145
BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen
und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Vorstehendes gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer
Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise –
Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht
in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Der Abzug von Skonto beträgt 2% und bedarf
keine weiteren schriftlichen Anerkennungen.
4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis in vollem Umfang im Vorab per Vorkasse zu bezahlen oder zu 100 % Bar im Ladenlokal zu entrichten.
Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend
die Folgen des Zahlungsverzugs. Bei der Zahlung hat der Kunde zwingend die dazugehörige Rechnungsnummer anzugeben. Tut der Kunde dies nicht, so kommen wir bis zur Bekanntgabe der Rechnungsnummer
durch den Kunden nicht in Verzug.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur
zu, wenn etwaige Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4
Lieferzeit
1. Der Beginn der von uns angegebenen
Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischer Fragen voraus.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung
setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden, insbesondere die Angabe der Rechnungsnummer durch den Kunden, voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages
bleibt vorbehalten.
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder
verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
4. Sofern die Voraussetzungen von Ziff. 3
vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug
geraten ist.
5. Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge
eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten
ist.
6. Wir haften ferner nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist
uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
7. Wir haften auch dann nach den gesetzlichen
Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8. Im Übrigen haften wir im Fall des
Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des
Lieferwertes.
9. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte
des Kunden bleiben vorbehalten.
§ 5 Gefahrenübergang –
Verpackungskosten
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
2. Für die Rücknahme von Verpackungen gelten
gesonderte Vereinbarungen.
3. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir
die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
§ 6
Mängelhaftung
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus,
dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt,
ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung
sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen,
dass die Kaufsache nach an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der
Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
4. Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.
5. Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen
durfte.
6. Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer
fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt.
7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes
geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
9. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche
beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit die Kaufsache üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den Mangel verursacht
hat.
10. Die Verjährungsfrist im Fall eines
Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
11. Bei mitgebrachte Ware können wir keine
Garantie für die haltbarkeit der gewünschten Veredelung geben, da wir nicht die Herkunft, das Alter und die Beschaffenheit des Materials kennen. für Fehldrucke haftet ausschließlich der
Kunde.
12. Bei mitgebrachter Ware können wir keine
Garantie geben das das Material unbeschädigt bleibt. da wir nicht die Herkunft, das Alter und die Beschaffenheit des Materials kennen.
13. Das Risiko eines Schadens auf
mitgebrachten Textilien trägt der Kunde.
14. Wir sind nicht verpflichtet Ihre
Veredelungs Design auf Schutz zu überprüfen.
Verletzungen der Coypyright in Deutschland
ist Straffbar, der Kunde übernimmt bei Bestellung automatisch alle Copyrighthaftungen für sein Logo und seine Veredelungsaufträge.
§ 7
Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf
Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei
Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. Die Begrenzung nach Ziff. 1 gilt auch,
soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns
gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
§ 8
Eigentumsvorbehaltssicherung
1. Die nachstehenden Passagen gelten nur für
den Fall, dass wir unsere Ware nicht im Wege der Vorkasse und nicht im Wege der Nachnahme verkaufen.
2. Wir behalten uns das Eigentum an der
Verkaufssache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des
Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache
pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im
ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus
der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung
bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6. Die Verarbeitung oder Umbildung der
Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende
Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
7. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den
anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, das die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns
anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der vorzugebenden
Sicherheiten obliegt uns.
§ 9
Schutzrechte
Soweit der Kunde durch seinen Auftrag
gesetzliche Schutzrechte und/oder Urheber- oder Eigentums- und/oder Markenrechte Dritter in Anspruch nimmt, sind wir nicht zur Prüfung verpflichtet, ob dieses Vorgehen des Kunden rechtmäßig und vom
Rechteinhaber erlaubt ist.
Sollte uns der Rechteinhaber in irgendeiner
Form auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch nehmen, so hat uns der Kunde unverzüglich nach Bekanntgabe der Inanspruchnahme vollständig von jedweder Forderung und/oder anderweitigen
Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen.
§ 10
Farbabweichungen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es
bei der Übermittlung der Muster durch elektronische Kommunikationsmittel zu Farbabweichungen kommen kann; dies bedeutet, dass das Muster auf dem Bildschirm des Empfangsgeräts des Kunden
Farbabweichungen gegenüber der Wirklichkeit aufweisen kann. Hierfür übernehmen wir keinerlei Haftung und dies begründet auch keinen Mangel.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass er das Recht hat, die Übersendung einer Stoffprobe in Natur zu verlangen. Tut der Kunde dies nicht, so gilt ausschließlich die per elektronischen Kommunikationsmittel versandte
Probe und Farbabweichungen sind unerheblich und begründen keinen Mangel.
§ 11
Muster
1. Soweit auf Wunsch des Kunden vor der
eigentlichen Bestellung ein Muster angefertigt wird, so hat der Kunde dieses Muster nach Einsichtnahme auf seine Kosten und seine Gefahr an uns
zurückzusenden.
2. Soweit das Muster dem Kunden nicht zusagt,
fertigen wir auf Wunsch des Kunden (und auf dessen Kosten) gerne so viele weitere Muster wie gewünscht.
rechenden Bildern erteilt der Kunde
verbindlich den Auftrag, die Druck- oder Stickdaten für den entsprechenden Auftrag zu erstellen und zugleich den entsprechenden Druck- bzw. Stickereiauftrag auf Basis des jüngsten Korrekturabzuges
bzw. der jüngsten dem Kunden übersandten Bilder durchzuführen. Korrekturabzüge bzw. Bilder sind nach der schriftlichen Freigabe durch den Kunden für diesen bindend. Sollten diese irgendwelche Fehler
enthalten (z.B. Rechtschreibfehler bei Texten, etc.) liegt dies allein im Verantwortungsbereich des Kunden und berechtigt den Kunden nicht zur Erhebung von Mängelrügen oder zur Geltendmachung von
Schadensersatz in irgendwelcher Form.
§ 13
Referenzen
Der Kunde ermächtigt uns hiermit
ausdrücklich, ihn bzw. seine Firma in unserem Referenzkatalog aufzunehmen und ihn bzw. den Namen seiner Firma uneingeschränkt für Werbezwecke zu
verwenden.
§ 14 Gerichtsstand –
Erfüllungsort
1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser
Geschäftssitz in 51379 Leverkusen Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
KASA
TEXTIL
Leverkusen-
Opladen
Birkenbergstr.81